Zoster-Impfung auf Kasse

Seit dem 1.5.2019 gibt es für alle Patienten ab dem 60. LJ die Zoster-Impfung gegen Gürtelrose als neue Kassenleistung. Geimpft werden muss 2 Mal im Abstand von 2-6 Monaten. Personen, die bereits eine Erkrankung durchgemacht haben, müssen mindestens 5 Jahre Gürtelrose frei sein um eine Impfung zu erhalten. Sollte dieser Abstand nicht eingehalten werden würde das Risiko einer erneuten Erkrankung sehr hoch sein.

Masern-Impfung auf Kasse

Gesundheitsberufe

Kita´s

Kitakinder

Schulen

Schulkinder

soziale Einrichtungen

Ist die Impfung im Impfausweis nicht dokumentiert, gilt die Person als ungeimpft!