
Masern-Impfung auf Kasse
Ab dem 1.04.2020 ist die Masern-Impfung für folgende Personen, die ab 1970 geboren sind, Pflicht:
- Gesundheitsberufe
- Kita´s
- Kitakinder
- Schulen
- Schulkinder
- soziale Einrichtungen
Ist die Impfung im Impfausweis nicht dokumentiert, gilt die Person als ungeimpft!